Keine Anleinpflicht im Saarland

Der Spaziergang im Wald oder Feld mit nicht angeleintem Hund verstößt gegen kein gesetzliches Verbot, zumindest nicht im Saarland. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen. In Naturschutzge-bieten nach § 13 BNatSchG kann es durch Rechtsverordnung verboten werden, Hunde unangeleint laufen zu lassen. Gleiches gilt für Wildschutzgebiete bzw. ausgewiesene Wildruhezonen. Außerdem ist es in Tollwutbezirken verboten, Hunde frei laufen zu lassen, außer sie haben nachweislich einen wirksamen Impfschutz und werden von einer Person begleitet, der sie zuverlässig gehorchen (§ 8 Absatz 3 Tollwut-Verordnung). Eine Anleinpflicht im Saarland sieht § 5 Absatz 3 der Polizeiverord-nung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull Terrier) im Saarland vom 26. Juli 2000 vor: Außerhalb befriedeten Besitztums, sowie bei Mehrfamilienhäusern, auf Zuwegen oder Treppenhäusern, sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen und haben einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleiche Vorrichtung zu tragen . § 5 Absatz 6 der Verordnung betrifft zunächst alle Hunde, ist aber örtlich wiederum eingeschränkt: An der Leine zu führen sind alle Hunde, die mitgeführt werden

 

  1. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  2. in Gaststättenbetrieben, in Einkaufszentren, in Fußgängerzonen und in Haupteinkaufsbereichen
  3. in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Was bleibt ist das Tötungsrecht bei wildernden Hunden im Rahmen des Jagdschutzes: Jagdschutzberechtigte sind danach befugt, wildernde Hunde zu töten, es sei denn, dass sich der Hund innerhalb der Einwirkung seiner Begleitperson befindet oder es sich um einen Jagd-, Hirten-, Blinden- oder Polizeihund handelt, der als solcher kenntlich ist und sich nur vorübergehend der Einwirkung seiner Begleitperson entzogen hat (§ 40 SJG).


Hundeführer – 1×1

  • Unsere Hunde bleiben an der Leine, wenn sie nicht abrufbar sind (dies gilt für alle Situationen). Alles ist trainierbar und je besser ein Hund auf seinen Menschen hört, umso mehr Freiheiten kann er genießen.
  • Innerhalb des Stadtgebietes führen wir unsere Hunde generell an der Leine.
  • Wir lassen unsere Hunde innerhalb der Ortschaft nicht überall markieren. Fremde Vorgärten, Gartenzäune und Mauern sind ein absolutes Tabu!
  • Wir haben immer einen Kotbeutel dabei, um die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß zu entsorgen. Wir lassen keine vollen Kotbeutel liegen.
  • Wenn Jogger, Radfahrer oder Spaziergänger kommen, leinen wir unsere Hunde selbstverständlich an und halten sie dicht bei uns, damit alle gefahrlos passieren können.
  • Wenn andere Hunde kommen, leinen wir ebenfalls an und fragen erst, ob ein Kontakt erwünscht ist. Wenn unser Gegenüber keinen Kontakt möchte, akzeptieren wir diese Entscheidung und tolerieren sie ohne nachzufragen oder zu diskutieren.
  • Wir lassen unsere Hunde niemals einfach auf andere Hunde zu rennen und kurz mal „Hallo“ sagen.
  • Auch an der Leine lassen wir unseren Hund zu keinem anderen Hund. Eine normale hundliche Kommunikation ist an der Leine schwer möglich und es könnte zu Missverständnissen kommen.
  • Wir lassen unseren Hund keine Kinder, Passanten, Tiere oder andere Hunde fixieren oder gar anbellen, sondern nehmen unsere Hunde zu uns und gehen zügig weiter.
  • Im Wald bleiben unsere Hunde in unserem Einwirkungsbereich und verlassen nicht die Wege. Wir lassen sie nicht stöbern oder jagen.
  • Wir nehmen Rücksicht auf die Landwirte und lassen unsere Hunde nicht in frisch gemähtem Gras, in hohen Wiesen, in Heu oder in Fruchtäckern spielen und sie verrichten dort auch nicht ihr „Geschäft“.
  • Aus Rücksicht auf die Nachbarn und Anwohner lassen wir unsere Hunde nicht dauerhaft im Garten bellen. Gegen ein kurzes Melden ist (sicherlich) nichts einzuwenden, aber einen Dauerkläffer nebenan am Zaun zu haben, findet der größte Hundefreund nicht toll.
  • Wir sind für unsere Hunde verantwortlich und begegnen anderen Passanten mit Respekt und der nötigen Toleranz für ein friedliches Miteinander. Jeder hat das Recht, Angst zu haben oder auch Hunde nicht zu mögen. Niemand darf durch unsere Hunde in seiner Freiheit eingeschränkt werden. Wir setzen oder legen unsere Hunde ab, damit sich niemand bedrängt fühlt.
  • Falls unser Hund doch mal über die Stränge schlägt, hilft es sicherlich, sich höflich zu entschuldigen und zu versuchen, es beim nächsten Mal besser zu machen, anstatt die Fehler bei den Anderen zu suchen.

 

Quelle: swhv – Aktion "mit gutem Vorbild voran"